Fährtenarbeit
Hier geht es um das Verfolgen einer Geruchsspur durch Bodenverletzung beim Gehen und das Auffinden von durch den Fährtenleger abgelegten Gegenstände durch Verweisen oder Bringen. Voraussetzung ist eine bestandene Begleithundeprüfung (BH VT) . Zum Bestehen der Prüfung und zum Start in der nächsten Prüfungsstufe benötigt man der FH mindestens 70 Punkte Werturteil befriedigend, ab 80 Punkte wird das Werturteil gut, ab 90 Punkte sehr gut, und ab 96 Punkten vorzüglich vegeben. die Höchstpunktzahl beträgt 100 Punkte. Die einzeln Prüfungsstufen sind :
FPR 1 : 20 min alte ca 300 Schritte lange Hundeführerfährte mit zwei 90 Grad Winkeln und drei Gegenständen
FPR 2 : 30 min alte ca 400 Schritte lange Fremdfährte mit zwei 90 Grad Winkeln und drei Gegenständen
FPR 3 : 60 min alte ca 600 Schritte lange Fremdfährte mit vier 90 Grad Winkeln und drei Gegenständen
FHV : 1 Stunde alte Hundeführerfährte ca 600 Schritte lang mit 4 rechten Winkeln, 1 Spitzer Winkel mit 3 Gegenständen
FH 1 : 2 Stunden alte ca 1200 Schritte lange Fremdfährte mit sechs 90 Grad Winkeln und 4 Gegenständen. Die Fährte kann über Feldwege gehen und schneidet eine Verleitungsfährte auf zwei Schenkeln, die 30 min nach dem Ende des Fährtenlegens gelegt wird
FH 2 : 3 Stunden alte ca 1800 Schritte lange Fremdfährte mit fünf 90 Grad Winkeln, zwei spitzen Winkel, einem Bogen, 7 Gegenständen. Die Fährte Kann über Feldwege gehen, eine Verleitungsfährte Schneidet auf zwei Schenkeln, die 30 min vor dem Absuchen gelegt wird.